IHRE RECHTSANWÄLTE in Bergisch Gladbach

Kompetente anwaltliche Beratung und Vertretung 

Seit über zwei Jahrzehnten vertreten wir unsere Mandanten kompetent und professionell. Das breite Tätigkeits- und Schwerpunktspektrum unserer Rechtsanwälte ergänzt sich dabei bestmöglich und ermöglicht uns Ihre umfassende und fundierte Beratung. Wir betreuen Privatpersonen und Firmen regional und bundesweit. Ihr Anliegen ist bei uns in besten Händen. 

Bürozeiten

Wir stehen Ihnen auch jetzt während der Corona - Krise zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung.
Unsere Bürozeiten finden Sie hier

AKTUELL

Urlaub verfällt und verjährt nicht, wenn Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nicht nachkommt

Das Bundesarbeitsgericht hatte schon in der Vergangenheit entschieden, dass Urlaub nicht zum Jahresende bzw. im Übertragungszeitraum verfällt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht zuvor auffordert, seinen Urlaub zu nehmen bzw. darauf hinweist, dass er ansonsten verfällt.

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Arbeitgeber sollten ihre Arbeitsverträge prüfen – Änderung Nachweisgesetz zum 01.08.2022!

Der Gesetzgeber hat am 23.06.2022 die Änderung des Nachweisgesetzes beschlossen, welches bereits zum 01.08.2022! in Kraft treten soll. Verstöße gegen das Gesetz haben erhebliche Bußgelder zur Folge.

Das Nachweisgesetz regelt, dass Arbeitgeber die wesentlichen Verpflichtungen des Arbeitnehmers in einem Arbeitsvertrag niederschreiben, diesen Vertrag unterschreiben und dem Arbeitnehmer aushändigen müssen.

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Keine Nachgewährung von Urlaub bei angeordneter Quarantäne wegen einer Infektion mit Corona

Eine Arbeitnehmerin musste sich während Ihres Urlaubs in Quarantäne begeben. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hatte sie nicht, es lag aber eine Quarantäneanordnung vor. Das LAG Köln entschied, dass diese Situation nicht mit der Nachgewährung von Urlaubstagen bei Arbeitsunfähigkeit gemäß § 9 BURLG vergleichbar ist, da die Arbeitnehmerin nicht arbeitsunfähig war. Sie durfte nur wegen der Quarantäneanordnung nicht arbeiten.  Ein Anspruch auf Nachgewährung der Urlaubstage bestehe daher nicht. (LAG Köln, Urteil 13.12.2021 – Az. 2 Sa 488/21).

Kein Anspruch auf Entgeltzahlung bei Verweigerung Corona-Test

Verweigert ein Arbeitnehmer die angeordneten Corona-Tests und kann er daher nicht arbeiten, bekommt er auch kein Gehalt. Arbeitnehmer, die Tests verweigern und dann – teilweise angekündigt – in die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit flüchten, erschüttern damit aber auch den Beweiswert einer etwaigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. (LAG München, 26.10.2021, Az. 9 Sa 332/21).

Kanzlei

Die Kanzlei wurde 1994 von Herrn Rechtsanwalt Andreas Fritsch und Frau Rechtsanwältin Ute Graf gegründet. Ab 2003 wurde die weitere Zusammenarbeit mit Herrn Rechtsanwalt Dirk Horsten vereinbart, der im Mai 2014 verstorben ist.

Auf dieser Seite möchten wir Sie über uns und unser Dienstleistungsangebot informieren.

Wir bieten sowohl anwaltliche Beratung zu Einzelproblemen als auch eine umfassende Dauerbetreuung im Rahmen von Beratungsverträgen. Darüber hinaus übernehmen wir gerne Ihre Vertretung in allen außergerichtlichen Bereichen und in gerichtlichen Verfahren.

Wir vertreten und beraten unsere Mandanten bundesweit, stets orientiert an ihren individuellen Interessen.

SCHWERPUNKTE

Sie finden uns im GL-Center, Am Stadion 18 - 24, in Bergisch Gladbach