Verweigert ein Arbeitnehmer die angeordneten Corona-Tests und kann er daher nicht arbeiten, bekommt er auch kein Gehalt. Arbeitnehmer, die Tests verweigern und dann – teilweise angekündigt – in die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit flüchten, erschüttern damit aber auch den Beweiswert einer etwaigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. (LAG München, 26.10.2021, Az. 9 Sa 332/21).